Spielplatzprüfungen

Spielplatzprüfungen

Um die Sicherheit auf Spielplätzen zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber den Betreibern von Spielplätzen in der DIN EN 1176/77 unter anderem jährliche Hauptinspektionen vor.

Wir bieten die Durchführung unter Beachtung aller rechtlichen Vorschriften sowie der aktuellen Rechtsprechung und sonstiger Vorgaben (z.B. der Kommunalversicherung, Unfallkasse) mit folgendem Umfang an:

Die Durchführung erfolgt durch einen Sachverständigen. Das Ergebnis wird in einem bebilderten Prüfbericht festgehalten, in welchem alle zu beseitigenden Mängel mit Fotos dokumentiert werden und Hinweise zur Mängelbeseitigung gegeben werden.

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