Um die Sicherheit auf Spielplätzen zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber den Betreibern von Spielplätzen in der DIN EN 1176/77 unter anderem jährliche Hauptinspektionen vor.
Wir bieten die Durchführung unter Beachtung aller rechtlichen Vorschriften sowie der aktuellen Rechtsprechung und sonstiger Vorgaben (z.B. der Kommunalversicherung, Unfallkasse) mit folgendem Umfang an: